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Kanton Zürich: Regierungsrat genehmigt Spurabbau am Utoquai nicht Dienstag, 11. Dezember 2012 - 14:24

Regierungsrat genehmigt Spurabbau am Utoquai nicht

11.12.2012 - Medienmitteilung

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Der Utoquai bildet zusammen mit der Bellerivestrasse und der Quaibrücke eine bedeutende überkommunale Achse, insbesondere für die Verbindung des rechten Zürichseeufers mit der Stadt Zürich. Der Regierungsrat genehmigt den vom Zürcher Stadtrat beantragten Spurabbau am Utoquai nicht, da sich aus verkehrstechnischer Sicht ein Rückstau und eine Behinderung des Verkehrs auf dieser Achse zu Verkehrsspitzenzeiten nicht ausschliessen lässt.

Im Rahmen der Neugestaltung des Sechseläutenplatzes plant die Stadt Zürich die Schoeckstrasse, den Utoquai und die Theaterstrasse in diesem Bereich zu erneuern. Dabei soll ein in Richtung Schoeckstrasse führender Fahrstreifen des Utoquais abgebaut werden. Utoquai, Bellerivestrasse und Quaibrücke bilden zusammen die Hauptverbindung für den motorisierten Individualverkehr vom rechten Zürichseeufer in die Stadt Zürich sowie die wichtigste Verbindungsstrecke um das Seebecken. Die heute schon stark belastete Achse reagiert sehr empfindlich auf Störungen. Die Auswirkungen sind dementsprechend rasch über die Stadtgrenze hinaus spürbar. Massnahmen, die die Leistungsfähigkeit dieser Achse beeinträchtigen könnten, sind daher zu unterlassen, wenn sie nicht aus überwiegenden Interessen erforderlich sind.

Wie der Regierungsrat in seinem Entscheid festhält, lässt sich im Falle eines Spurabbaus ein Rückstau auf den Geradeausspuren des Utoquais nicht ausschliessen. Die grundsätzlich mögliche Gegenmassnahme einer angepassten, stärkeren Dosierung an den Verkehrsregelungsanlagen Utoquai/Bellerivestrasse und Utoquai/Falkenstrasse würde faktisch eine Verlagerung des Rückstaus stadtauswärts und schliesslich über die Stadtgrenzen hinaus bedeuten.

Diese Dosierung hätte zur Folge, dass die dem rechten Seeufer entlang führende Hauptverkehrsstrasse die gemäss Richtplan vorgesehene Funktion der Kanalisierung des Verkehrs nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen könnte. Da im Weiteren für den Abbau der Abbiegespur keine zwingenden Gründe ersichtlich sind, erteilt der Regierungsrat dem Strassenerneuerungsprojekt die Genehmigung nicht. Die Neugestaltung des Sechseläutenplatzes kann ohne den Spurabbau durchgeführt werden.

Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1285/2012 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)