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UBS-Verwaltungsrat genehmigt Libor-Vergleiche mit US- und britischen Behörden; FINMA wird Verfügung erlassen Mittwoch, 19. Dezember 2012 - 07:03

UBS-Verwaltungsrat genehmigt Libor-Vergleiche mit US- und britischen Behörden; FINMA wird Verfügung erlassen

Zürich / New York / London / Tokio | 19. Dec 2012 07:00 | Price Sensitive Information

  • UBS akzeptiert die Zahlung einer Geldbusse und Gewinnherausgabe im Betrag von zirka CHF 1,4 Milliarden  an US-, britische und Schweizer Behörden und beendet so die Libor-bezogenen Untersuchungen
  • Als Teil einer vorgeschlagenen Vereinbarung mit dem US-Justizministerium (DoJ) hat UBS Securities Japan Co. Ltd. (UBSSJ) zugestimmt, in einem einzelnen Anklagepunkt wegen Betrugs durch Missbrauch elektronischer Kommunikation (sog. Wire Fraud) im Zusammenhang mit der Manipulation gewisser Referenzzinssätze inklusive Yen-Libor auf schuldig zu plädieren
  • UBS verzeichnet im vierten Quartal Fortschritte beim Abbau der risikogewichteten Aktiven (RWA) und geht davon aus, dass ihre Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1) auf Basis der vollständig umgesetzten Basel-III-Regeln ungefähr dem Stand per Ende drittes Quartal von 9,3%  entspricht, während im Wealth-Management-Geschäft von UBS ein positives Nettoneugeldwachstum erwartet wird
  • UBS rechnet für das vierte Quartal mit einem den UBS-Aktionären zurechenbaren Ergebnis im Verlustbereich, primär als Folge der Rückstellungen für Rechtsfälle und regulatorische Angelegenheiten

UBS AG gibt heute bekannt, dass ihr Verwaltungsrat mit dem US-Justizministerium (DoJ) und der US Commodity Futures Trading Commission (CFTC) Vergleiche genehmigt hat. Diese stehen im Zusammenhang mit ihren Untersuchungen zu den Referenzzinssätzen. Die vorgeschlagene Einigung mit der CFTC muss von dieser noch bewilligt werden. Im Hinblick auf die Untersuchungen der britischen Financial Services Authority (FSA) kam ebenfalls eine Einigung zustande. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) wird ihrerseits eine Verfügung erlassen und damit das offizielle Verfahren im Zusammenhang mit UBS beenden.

UBS wird eine Zahlung von zirka CHF 1,4 Milliarden an Geldstrafen und Gewinnherausgaben leisten. UBS wird eine Geldbusse von GBP 160 Millionen an die FSA bezahlen und und CHF 59 Millionen an die FINMA entrichten, was einer Herausgabe des schätzungsweise erzielten Gewinns entspricht. Der UBS-Verwaltungsrat hat eine Zahlung von Geldbussen im Gesamtbetrag von CHF 1,2 Milliarden an das DoJ und die CFTC genehmigt. Separate Ankündigungen dieser beiden Behörden werden im späteren Tagesverlauf erwartet. Diese Gelder werden gemäss einem definierten Zeitplan ausbezahlt.

In den Vergleichen wurden unter anderem folgende Verhaltensweisen aufgeführt:

  • Bestimmte Mitarbeitende von UBS waren an dem Versuch beteiligt, die Eingaben für bestimmte Referenzzinssätze zugunsten von Handelspositionen zu manipulieren;
  • gewisse Mitarbeitende der Bank haben mit Angestellten anderer Banken und Cash-Brokern konspirative Absprachen getroffen, um bestimmte Referenzzinssätze zugunsten ihrer Handelspositionen zu beeinflussen, und
  • gewisse Mitarbeitende haben den für das Einreichen von Libor-Daten zuständigen UBS-Stellen unangemessene Anweisungen erteilt, teilweise motiviert durch den Wunsch, eine unfaire und negative Markt- und Medieneinschätzung während der Finanzkrise zu vermeiden.

Die Verhaltensweisen, die durch die Vergleiche abgedeckt sind, beinhalten den Yen-Libor, GBP-Libor, CHF-Libor, EUR-Libor, USD-Libor, Euribor und Euroyen-Tibor, wobei sich Art und Umfang des fraglichen Verhaltens je nach Währung stark unterscheiden.

Der Verwaltungsrat von UBS Securities Japan Co. Ltd. (UBSSJ) hat UBSJJ ermächtigt, in einem einzelnen Anklagepunkt wegen Betrugs durch Missbrauch elektronischer Kommunikation (sog. Wire Fraud) im Zusammenhang mit der Manipulation gewisser Referenzzinssätze inklusive Yen-Libor auf schuldig zu plädieren. Der Verwaltungsrat von UBS AG hat das Unternehmen ausserdem autorisiert, ein Non-Prosecution Agreement (NPA) mit dem DoJ abzuschliessen betreffend UBS AG und sämtliche ihrer Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen mit Ausnahme von UBSSJ.

Die heutigen Einigungen sind das Resultat branchenweiter Untersuchungen betreffend die Festsetzung bestimmter Referenzzinssätze für eine Reihe von Währungen. Dabei wurde untersucht, ob Banken entweder alleine oder zusammen mit anderen Finanzinstituten zu bestimmten Zeiten unrechtmässig versucht haben, die Libor- und andere Referenzzinssätze zu manipulieren.

UBS hat bei den Ermittlungen der Behörden vollumfänglich kooperiert und ihr Kontrollsystem für die Daten für die Libor- und andere Referenzzinssätze erheblich verbessert. Die im Finanzbericht für das dritte Quartal 2012 erwähnten regulatorischen Untersuchungen und Zivilprozesse dauern an, ungeachtet der heutigen Ankündigungen.

Sergio P. Ermotti, Group CEO von UBS: «Im Verlauf der Untersuchungen haben wir ein inakzeptables Verhalten von gewissen Mitarbeitenden festgestellt. Dieses Fehlverhalten entspricht nicht den Werten von UBS oder den hohen ethischen Standards, die wir von allen Mitarbeitenden erwarten. Wir haben vollumfänglich mit den Behörden kooperiert sowie entschlossene und geeignete Massnahmen ergriffen, um die Probleme zu beheben sowie unsere Kontrollprozesse und- verfahren zu verstärken. Wir bedauern dieses unangemessene und unethische Verhalten zutiefst. Kein Gewinn, unabhängig vom Betrag, ist wichtiger als die Reputation der Bank. Wir legen grössten Wert auf integres Geschäftsgebaren.»

Axel Weber, Präsident des UBS-Verwaltungsrats: «Der Verwaltungsrat und ich haben Nulltoleranz für unangemessenes und unethisches Verhalten von Mitarbeitenden. Wir schätzen es, dass UBS von den Behörden für die Qualität unserer Untersuchungen und unserer Kooperation Anerkennung erhalten hat. Wir freuen uns auch über das positive Echo der Behörden auf die bereits vorgenommenen wichtigen und positiven Veränderungen. Unsere Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Investoren und Mitarbeitenden ist von zentraler Bedeutung. Daher müssen wir die operative Praxis, die Kultur und das Risikobewusstsein im Unternehmens weiter verbessern.»

Trotz der mit den heutigen Ankündigungen erwarteten Geldbussen ist UBS nach wie vor eine der am besten kapitalisierten Banken weltweit.

Auf der Grundlage der Geschäftstätigkeit bis zum Datum dieser Bekanntmachung rechnet UBS für das vierte Quartal mit einem den Aktionären zurechenbaren Reinverlust in Höhe von ungefähr CHF 2,0 bis CHF 2,5 Milliarden. Gründe dafür sind in erster Linie: Rückstellungen für Rechtsfälle und regulatorische Angelegenheiten (einschliesslich der Libor-Vergleiche und Klagen im Zusammenhang mit dem Verkauf von RMBS und anderer Belange) von zirka CHF 2,1 Milliarden; Restrukturierungskosten von zirka CHF 0,5 Milliarden und Verlust von zirka CHF 0,4 Milliarden aus der Neubewertung eigener Verbindlichkeiten, die als finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value bilanziert sind. Auf bereinigter Basis1 erwarten wir einen Vorsteuergewinn in der Grössenordnung von CHF 2,5 bis 3,0 Milliarden für 2012 [1]. Da das Quartal noch nicht abgeschlossen ist, sind die erwähnten Schätzungen Schwankungen unterworfen, bedingt durch Marktbewegungen (inklusive solche mit Bezug zu eigenen Verbindlichkeiten) und andere Faktoren, und sind im Hinblick auf Nachtsteuerbetrachtung abhängig von Steuerberechnungen.

Die im laufenden Quartal bisher verzeichneten Fortschritte im Hinblick sowohl auf Reduktion der risikogewichteten Aktiven als auch Bilanz-Deleveraging stimmen uns zuversichtlich. Für das vierte Quartal rechnen wir mit positivem Nettoneugeldwachstum. Wir verzeichneten gute Zuflüsse in den Bereichen Wealth Management und Wealth Management Americas, während wir bei Global Asset Management Nettoabflüsse registrierten. Unsere Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1) wird sich auf Basis der stufenweise umzusetzenden Basel-III-Regeln bis zum Quartalsende voraussichtlich auf über 14% erhöhen, und auf Basis einer vollständigen Basel-III-Umsetzung dürfte sie ungefähr dem Stand per Ende drittes Quartal von 9,3% entsprechen. Darin berücksichtigt ist auch der Effekt der für das vierte Quartal vorgesehenen vorzeitigen Übernahme des Rechnungslegungsstandards IAS 19R.

Weitere Informationen finden Sie unter:

UBS AG

1 Basierend auf Währungsumrechungskursen per 18. Dezember 2012 18.00 Uhr MEZ. 2 Unsere Pro-forma-Berechnung der risikogewichteten Aktiven gemäss Basel III bildet eine Kombination aus den bestehenden risikogewichteten Aktiven gemäss Basel 2.5, einer revidierten Behandlung von Verbriefungspositionen mit niedrigem Rating, die nicht mehr vom Kapital abgezogen, sondern mit einer Risikogewichtung von 1250% versehen werden, sowie neuen Kapitalanforderungen, die auf Modellen basieren. Einige dieser neuen Modelle müssen von der Aufsichtsbehörde noch genehmigt werden. Unsere Pro-forma-Berechnung berücksichtigt deshalb die geschätzten Auswirkungen dieser neuen Kapitalanforderungen und wird mit der fortschreitenden Umsetzung der neuen Modelle und damit verbundenen Systeme weiter verfeinert. 3 Ohne Berücksichtigung der folgenden Faktoren: Verluste von zirka CHF 2,2 Milliarden auf eigene Verbindlichkeiten, die zum Fair Value bilanziert sind; Wertminderungen von CHF 3,1 Milliarden auf Goodwill und übrige immaterielle Anlagen in der Investment Bank; Reduktion beim Personalaufwand von zirka CHF 0,5 Milliarden im Zusammenhang mit Änderungen bei der Schweizer Pensionskasse; Reduktion beim Personalaufwand von zirka CHF 0,1 Milliarden im Zusammenhang mit Änderungen in einem Gesundheits- und Lebensversicherungsplan für Pensionierte in den USA; Reduktion beim Personalaufwand von zirka CHF 0,3 Milliarden im Zusammenhang mit der vorzeitigen Übernahme des Rechungslegunsstandards IAS 19 (revidiert) für Vorsorgeleistungen.

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Cautionary Statement Regarding Forward-Looking Statements This release contains statements that constitute "forward-looking statements". While these statements represent UBS's expectation concerning the development of its business and its fourth quarter 2012 results, a number of factors, including market developments, quarter-end adjustments and accounting determinations, could cause actual results to differ materially from UBS's expectations. In addition, these results could depend on other factors that we have previously indicated could affect our business and financial performance which are contained in our past and future filings and reports, including those filed with the SEC. More detailed information about those factors is set forth in documents furnished by UBS and filings made by UBS with the SEC, including UBS's Annual Report on Form 20-F for the year ended 31 December 2011. UBS is not under any obligation to (and expressly disclaims any obligation to) update or alter its forward-looking statements, whether as a result of new information, future events or otherwise