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Verfügungen der Schweizerischen Nationalbank betreffend Systemrelevanz Donnerstag, 20. Dezember 2012 - 07:35

Verfügungen der Schweizerischen Nationalbank betreffend Systemrelevanz

 

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat am 16. November 2012 verfügt, dass die Credit Suisse Group AG und die UBS AG als Finanzgruppen systemrelevant im Sinn von Artikel 7 und 8 Bankengesetz sind. Die beiden Verfügungen wurden nach vorgängiger Anhörung der betroffenen Institute und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erlassen und  sind in Rechtskraft erwachsen.

Diese Kommunikation erfolgt im Einvernehmen mit den Grossbanken. Für den Vollzug der  regulatorischen Folgen, die sich aus dem Entscheid über die Systemrelevanz ergeben, sind  primär die systemrelevanten Banken und subsidiär die FINMA zuständig.

 

Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 44 631 31 11 communications@snb.ch Zürich/Bern, 20. Dezember 2012