Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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Kanton Zürich: Firmen sollen nicht von der Kirchensteuer befreit werden Donnerstag, 20. Dezember 2012 - 10:05

Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Ablehnung der Kirchensteuerinitiative

20.12.2012 - Medienmitteilung

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Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Diese verlangt, dass Firmen von der Kirchensteuer befreit werden. Nach Ansicht des Regierungsrates tragen die Leistungen der Kirchen in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur wesentlich zu einer stabilen Gesellschaft bei. Davon profitieren auch die Unternehmen im Kanton.

Die Geschichte der neuen Zürcher Kirchengesetzgebung beginnt 1995. Damals lehnten die Zürcher Stimmberechtigten eine Volksinitiative zur Trennung von Kirche und Staat ab. In der neuen Kantonsverfassung (2005) und dem daraus abgeleiteten Kirchengesetz (2007) bestätigten die Zürcher Stimmberechtigten die Pflicht der Firmen und Unternehmen (juristische Personen) zur Entrichtung von Kirchensteuern. Eine Mehrheit vertrat stets die Meinung, auch Firmen profitierten von den gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen und seien deshalb zur Entrichtung von Kirchensteuern zu verpflichten.

Firmen können allerdings nicht Mitglied einer Kirche sein. Dem trug der Gesetzgeber Rechnung, indem er im Kirchengesetz die sogenannte negative Zweckbindung einführte. Diese garantiert, dass die Erträge aus Kirchensteuern von Firmen (2011 106,1 Millionen Franken) nicht für kultische Zwecke wie Gottesdienste verwendet werden. Das Steuergeld darf nur in Leistungen wie öffentliche Bildungsangebote der Kirchen, soziale Aktivitäten und kulturelle Veranstaltungen fliessen.

Die Leistungen der Kirchen sind für die Gesellschaft unabdingbar. Bei einem Wegfall der Steuereinnahmen von Firmen müsste der Staat einen Grossteil der Leistungen übernehmen. Weil der Staat anders als die Kirchen aber nicht mit freiwilligen Helfern rechnen könnte, wäre von deutlich höheren Kosten auszugehen.

Bei der Kirchensteuer der juristischen Personen handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil eines Gesamtsystems zur Finanzierung der Zürcher Kirchen. Es wird aufs Jahr 2014 erstmals vollständig umgesetzt. Der Regierungsrat erachtet es darum als falsch, ein Element aus einem System herauszubrechen, dessen Tauglichkeit noch auf dem Prüfstand steht.

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Kirchensteuerinitiative abzulehnen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)