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Teilrevision des Gesetzes über die Zürcher Kantonalbank Mittwoch, 09. Januar 2013 - 08:04

Medienmitteilung vom 9. Januar 2013

Teilrevision des Gesetzes über die Zürcher Kantonalbank

Als Basis für eine erfolgreiche Zukunft strebt die Zürcher Kantonalbank eine Teilrevision des Kantonalbankgesetzes von 1997 an. Die Bank beantragt dem Kantonsrat eine Erhöhung des seit bald zwei Jahrzehnten unveränderten Dotationskapitalrahmens von 2,5 auf 4,5 Mrd. Franken mit der Absicht, die Eigenmittel in den kommenden Jahren sukzessive zu verstärken. Vorgesehen ist zudem eine Abgeltung der Staatsgarantie. Schliesslich wird der Kantonsrat über Anpassungen bei den Bankratsentschädigungen sowie ein Reglement über das Wahlverfahren für angehende Bankrätinnen und Bankräte zu befinden haben.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Pressecommuniqué, welches um 10.30 Uhr publiziert wird.

Zürcher Kantonalbank, Pressestelle Tel. 044 292 29 79 Fax 044 292 38 23