Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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economie­suisse: Das liberale Schweizer Arbeitsrecht wird weiter geschwächt Freitag, 11. Januar 2013 - 16:46

Das liberale Schweizer Arbeitsrecht wird weiter geschwächt

Die Einführung ei­ner allgemei­nen Sozi­alpl­anpf­licht ins schwei­zeri­sche Arbeits­recht ist für economie­suisse unverständlich. Ein wesent­li­cher Trumpf des Wirt­schafts­stand­orts Schweiz – das libe­rale Arbeits­recht – wird damit wei­ter ge­schwächt. Die Wirt­schaft erwartet, dass der Natio­nalrat in der Frühjahrs­sessi­on zur Vernunft kommt und der Einführung der Sozi­alpl­anpf­licht doch noch ei­ne Ab­sage er­teilt.

 

Die Rechts­kommissi­on des Natio­nalrats fährt dort wei­ter, wo Natio­nal- und Ständerat in der letz­ten Win­tersessi­on auf­gehört ha­ben: mit der Zerstörung des libe­ra­len Schwei­zer Arbeits- und Ver­tragsrechts! Nach der Einführung ei­ner umfassen­den gesetzli­chen Subun­ternehmerhaf­tung in der letz­ten Win­tersessi­on hat die Rechts­kommissi­on des Natio­nalrats im Rah­men der Revisi­on des Sanierungs­rechts am Donners­tag mit 13:12 Stimmen beschlos­sen, ei­ne allgemei­ne, aus­s­erhalb von Sanierun­gen bzw. Konkursen gel­ten­de Sozi­alpl­anpf­licht im Ob­ligationenrecht einzufüh­ren. Der Ständerat hat diesen ordnungs­politi­schen Fehl­ent­scheid be­reits in der Som­mersessi­on 2012 getroffen.

Sozi­alpl­anpf­licht reduziert die Flexibilität und schwächt den Wirt­schafts­stand­ort 
Einen der­art grundlegen­den und weit­tra­gen­den Ein­griff in das Arbeits­ver­tragsrecht im Rah­men ei­ner parti­el­len Konkursrechtsrevisi­on vorzuschla­gen – noch dazu ohne jegli­che Vernehmlassung –, ist nicht nach­vollziehbar. Die Einführung ei­ner allgemei­nen Sozialplanpf­licht bricht mit dem bewähr­ten libe­ral aus­ge­stalte­ten Schwei­zer Arbeits­recht, reduziert die Flexibilität des schwei­zeri­schen Arbeits­markts und stellt damit ei­ne zen­trale Stärke des Wirt­schafts­stand­orts Schweiz ge­nerell infra­ge. Gemes­sen am Ziel der Revisi­on des Sanierungs­rechts – der Er­leich­terung von Sanierun­gen –, ist ei­ne Sozi­alpl­anpf­licht dysfunktio­nal und äusserst kontra­produktiv: Frühzeitige aus­ser­gerichtli­che Sanierun­gen wer­den gegenüber ei­nem Insolvenzverfah­ren verteuert und erschwert. Dem Anliegen der rechtzeitigen Sanierung von Un­ternehmen und damit der lang­fristigen Si­cherung von Arbeits­plät­zen wird ein Bärendienst erwiesen.
Aus den ge­nann­ten Grün­den lehnt economie­suisse die Einführung ei­ner allgemei­nen Sozi­alpl­anpf­licht ent­schieden ab. Die Wirt­schaft wird al­les daran set­zen, dass der Natio­nalrat in der Frühjahrs­sessi­on zur Vernunft kommt und der Einführung der Sozi­alpl­anpf­licht ei­ne Ab­sage er­teilt