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EU: Kommission nimmt Europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel an und führt Konsultation zu unlauteren Handelspraktiken durch Donnerstag, 31. Januar 2013 - 12:06

Kommission nimmt Europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel an und führt Konsultation zu unlauteren Handelspraktiken durch

Reference: IP/13/78 Event Date: 31/01/2013 Export pdf PDF word DOC
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Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, den 31. Januar 2013

Kommission nimmt Europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel an und führt Konsultation zu unlauteren Handelspraktiken durch

Die Europäische Kommission hat heute einen Europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel und ein Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel angenommen.

Groß- und Einzelhandel gehören zu den wichtigsten Wirtschaftssektoren in der EU und sollten maßgeblich zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der Strategie Europa 2020 beitragen. Der Sektor steuert 11 % zum BIP der EU bei, beschäftigt nahezu 33 Mio. Arbeitnehmer und bietet insbesondere jungen Menschen, Frauen und Geringqualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten. 29 % der europäischen KMU sind im Groß- und Einzelhandel tätig. Allerdings bestehen weiterhin verschiedene Hindernisse, die ein reibungsloses Funktionieren der grenzüberschreitenden Beschaffung, den Zugang der Verbraucher zu grenzüberschreitenden Einzelhandelsdienstleistungen und den Marktzutritt für Einzelhändler erschweren.

Hierzu Michel Barnier, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen: „Einzelhändler tragen wesentlich dazu bei, dass die Verbraucher in der EU die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können. Nach wie vor bestehen jedoch Hindernisse, die die Verwirklichung eines effizienten und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts im Einzelhandel bremsen. Mit der in diesem Aktionsplan dargelegten Strategie sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandelssektors und seine Wirtschafts-, Sozial- und Umweltleistung gesteigert werden.” Weiter erklärte Barnier: „Wir wollen außerdem faire Wettbewerbsbedingungen. Unfaire Handelspraktiken gefährden die Existenzfähigkeit von Unternehmen und führen zu Ineffizienzen in der Einzelhandelslieferkette. Die Verbraucher sollten zu wettbewerbsfähigen Preisen einkaufen können, doch die Lieferanten müssen auch faire Preise für ihre Produkte verlangen können.”

Die im Aktionsplan für den europäischen Einzelhandel festgelegten Maßnahmen konzentrieren sich auf fünf vorrangige Prioritäten:

  • Stärkung der Verbraucher durch bessere Information
  • Verbesserung des Zugangs zu Einzelhandelsdienstleistungen, indem zwischen den Mitgliedstaaten ein Austausch über bewährte Praktiken im Zusammenhang mit handelsrelevanten und raumordnerischen Regelungen gefördert wird
  • Fairere und nachhaltigere Handelsbeziehungen entlang der Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
  • Gewährleistung einer engeren Verbindung zwischen Einzelhandel und Innovation
  • Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds, z. B. durch bessere Abstimmung der Qualifikationen der Arbeitskräfte auf die von Arbeitgebern nachgefragten Qualifikationen.

Die Kommission wird eine ständige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit im Einzelhandel einrichten, die an der Weiterentwicklung spezifischer Ziele für bestimmte Bereiche arbeiten, die erzielten Fortschritte überwachen, Empfehlungen für eine vollständige Umsetzung der in diesem Plan enthaltenen Maßnahmen abgeben und bei Bedarf die Kommission zu weiteren vorzuschlagenden Maßnahmen beraten wird.

Eine der wichtigsten Maßnahmen stellt das Grünbuch dar, mit dem eine Konsultation zu unlauteren Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel eingeleitet wird und das zusammen mit dem Aktionsplan angenommen wurde. Die Konsultation wird sich über drei Monate erstrecken und der Kommission dabei helfen, das Ausmaß unlauterer Handelspraktiken einzuschätzen und Belege für ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft und deren grenzüberschreitende Tätigkeiten zu sammeln. Im Rahmen der Konsultation wird auch die Wirksamkeit von Selbstregulierungsinstrumenten und Rechtsvorschriften untersucht, die auf nationaler Ebene eingeführt worden sind, um einschlägige Praktiken zu beseitigen, und es wird geprüft, ob die divergierenden Ansätze zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen können. Alle interessierten Parteien sind aufgefordert, bis 30. April 2013 zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen.

Was den spezifischen Fall unlauterer Handelspraktiken im Lebensmittelsektor anbelangt, so wurde 2010 innerhalb des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette eine Expertenplattform für B2B-Vertragsbeziehungen eingerichtet, die eine Lösung erarbeiten soll. Auf der Sitzung des Hochrangigen Forums im Dezember 2012 (siehe IP/12/1314) wurde ein zweigleisiger Ansatz angekündigt, um die Problematik anzugehen. Die Konsultation auf der Grundlage des Grünbuchs über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel und die Arbeit des Forums verlaufen parallel. Die Kommission wird eine Folgenabschätzung auf den Weg bringen, um verschiedene Optionen zur Bewältigung der Probleme zu prüfen, darunter auch Selbstregulierungsmaßnahmen und Rechtsvorschriften.

Siehe auch MEMO/13/47

Weitere Informationen

Im Bericht der Kommission über die Überwachung des Handels- und Vertriebsmarktes vom Juli 2010 (siehe IP/10/885), in der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bericht „Mehr Effizienz und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt” vom Juli 2011 und im Rahmen der von der Kommission mit den wichtigsten Interessenträgern während der Ausarbeitung des Aktionsplans organisierten Workshops wurden die Hindernisse ermittelt, die der Verwirklichung des Binnenmarkts im Einzelhandel entgegenstehen.

http://ec.europa.eu/internal_market/retail/index_de.htm

Kontakt:Stefaan De Rynck (+32 2 296 34 21)Carmel Dunne (+32 2 299 88 94)

Audrey Augier (+32 2 297 16 07)