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EFD - Revision der FINMA-Gebühren- und Abgabeverordnung - Eröffnung der Anhörung Montag, 01. Oktober 2012 - 11:32

EFD - Revision der FINMA-Gebühren- und Abgabeverordnung - Eröffnung der Anhörung  Bern, 01.10.2012 - Die im Rahmen der Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) vorgesehene Unterstellung der meisten Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen macht per 1. Januar 2013 eine Anpassung der Grundgebühren für den zusätzli-chen Bewilligungsaufwand notwendig. Eine Anpassung der FINMA-Gebühren- und Abgabeverordnung (FINMA-GebV) drängt sich zudem aufgrund von in der Praxis festgestellten Mängeln bei der Gebührenbemessung auf. Das Eidgenös-sische Finanzdepartement (EFD) hat zur Revision der FINMA-GebV eine Anhö-rung eröffnet. Sie dauert bis zum 19. Oktober 2013.

Eidgenössisches Finanzdepartement

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