Lohnschutz: Bundesrat beschliesst Massnahmenpaket Freitag, 21. März 2025 - 15:18
Bern, 21.03.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 das Massnahmenpaket zur Sicherung des Lohnschutzes verabschiedet. Vierzehn Massnahmen sollen in die Vernehmlassungsvorlage für das Gesamtpaket mit der EU aufgenommen werden. Auf 13 dieser Massnahmen haben sich die Sozialpartner und die Kantone verständigt. Der Bundesrat schlägt eine weitere Massnahme als Teil des Gesamtpakets vor.
Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat Kenntnis genommen von einer gemeinsamen Verständigung der Sozialpartner und der Kantone zu inländischen Massnahmen zur Sicherung des Lohnschutzes und selbst Vorschläge für weitere Massnahmen gemacht. Das SECO wurde beauftragt, die Gespräche mit den Sozialpartnern und den Kantonen weiterzuführen und bis Ende März 2025 die detaillierte Ausgestaltung der Massnahmen zur Sicherung des Lohnschutzes zu konkretisieren.
Bundesrat, Kantone und Sozialpartner waren sich seit Beginn des Sondierungsprozesses mit der EU einig, dass zusätzlich zum Verhandlungsergebnis inländische Massnahmen zur Sicherung des Lohnschutzes nötig sind.
Massnahmen, auf die sich die Sozialpartner und die Kantone bereits im Februar verständigt hatten, konnten seit Mitte Februar 2025 erfolgreich konkretisiert werden. Gestützt auf die Vorschläge des Bundesrates zur Sicherung der sozialpartnerschaftlichen Strukturen beim Lohnschutz haben sich die Sozialpartner zudem auf weitere Massnahmen verständigt. Diese sichern den Bestand der heute allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge mittels Anpassungen bei den sogenannten Quoren ab. Zudem soll der Rechtsschutz für inländische Betriebe verbessert werden, die einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt werden sollen.
Aufgrund der seit Dezember 2022 vom SECO geführten Gespräche mit den Sozialpartnern und den Kantonen sowie einer Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hat der Bundesrat zudem beschlossen, einen verbesserten Kündigungsschutz, insbesondere für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, vorzuschlagen.
Die insgesamt 14 Massnahmen sind gezielt ausgerichtet auf die Bereiche, in denen Handlungsbedarf zur Sicherung des Lohnschutzniveaus besteht und richten sich in erster Linie an Entsendebetriebe aus dem EU-Raum. Soweit sie sich auch an Schweizer Unternehmen richten, bauen sie auf dem Bestehenden auf und schaffen keine wesentlichen neuen Belastungen für Schweizer Firmen. Der flexible Arbeitsmarkt wird nicht eingeschränkt.
Die Gespräche zu den innenpolitischen Massnahmen zum Lohnschutz wurden mit den Dachverbänden der Sozialpartner geführt. Dies sind arbeitgeberseitig der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) und arbeitnehmerseitig der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse. Von den Kantonen nahmen Vertretende der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschafsdirektoren (Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK) teil.
Adresse für Rückfragen
Kommunikationsdienst GS-WBF
info@gs-wbf.admin.ch
+41 58 462 20 07
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch