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Zurich Airport News Flash No. 24 / Auswirkungen Anschlussvertrag BVK auf Geschäftsergebnis 2012 der Flughafen Zürich AG Freitag, 30. November 2012 - 07:13

 Zurich Airport News Flash No. 24 / Auswirkungen Anschlussvertrag BVK auf Geschäftsergebnis 2012 der Flughafen Zürich AG

Die Flughafen Zürich AG unterzeichnet den Anschlussvertrag mit der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK). Die dadurch ausgelöste Klassifizierung als leistungsorientierter Plan nach IAS 19 führt zur erfolgswirksamen Ersterfassung einer Vorsorgeverpflichtung in der Jahresrechnung 2012. Die Ergebniserwartung 2012 wird entsprechend diesem Effekt angepasst.

Mit Newsflash vom 14. September 2012 informierte die Flughafen Zürich AG über ihren Entscheid, bei der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) zu verbleiben und stellte dabei gleichzeitig die voraussichtliche Neuklassifizierung der Pensionsverpflichtung nach IAS 19 (überarbeitet 2011) in Aussicht. Der Anschlussvertrag wurde nun am 29. November 2012 unterzeichnet und tritt per 1. Januar 2013 in Kraft.

Unter dem neuen Anschlussvertrag wird die Flughafen Zürich AG an die anstehende Sanierung der BVK beizutragen haben. Zudem kann angesichts des Umstandes, dass die BVK ab dem Jahr 2014 eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält und nicht mehr eine unselbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts ist, nicht mehr mit dem dauerhaften Fortbestand (Perennität) dieser Vorsorgeeinrichtung gerechnet werden. Beide Aspekte führen dazu, dass der Vorsorgeplan der Flughafen Zürich AG buchhalterisch neu nach IAS 19 als leistungsorientierter Plan und nicht mehr wie bisher als beitragsorientierter Plan klassifiziert und in den Büchern ausgewiesen wird. Die Ersterfassung des Anschlussvertrages führt deshalb zu einer Verbindlichkeit in der Bilanz der Flughafen Zürich AG im Ausmass der anteiligen Netto-Vorsorgeverpflichtung.

Gestützt auf die bisherige Vertragsregelung mit der Ergänzungsvereinbarung aus dem Jahr 2003 hätte bei einem Austritt aus der BVK die Leistung von Sanierungsbeiträgen bzw. Unterdeckungsausfinanzierung möglicherweise vermieden werden können. Die Flughafen Zürich AG hat in einer Gesamtbeurteilung den Verbleib in der BVK als die dem Unternehmen insgesamt dienlichere Lösungsvariante beurteilt.

Basierend auf provisorischen Berechnungen beträgt die Netto-Vorsorgeverpflichtung per Ende Jahr 2012 rund 120 - 135 Millionen Schweizer Franken. Unter Anrechnung latenter Steuerfolgen beträgt der Netto-Aufwand rund 95 - 110 Millionen Schweizer Franken. Dieser Betrag wird dem Geschäftsergebnis 2012 als Sonderposten angerechnet werden, das Jahresergebnis wird sich um diesen Betrag reduzieren.

Die mit der Neuklassierung einhergehende Erfassung der Vorsorgeverpflichtung erfolgt nicht liquiditätswirksam. Die ab dem Jahr 2013 anfallenden, jährlichen Sanierungsbeiträge der Flughafen Zürich AG umfassen ab 1. Januar 2013 einen tiefen bis mittleren einstelligen Millionenbetrag. Die Beiträge sind abhängig von der Entwicklung des Deckungsgrads der BVK und entfallen, sobald dieser 100 Prozent erreicht haben wird.