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BR - Neue Liquiditätsverordnung für Banken Freitag, 30. November 2012 - 15:09

Neue Liquiditätsverordnung für Banken

Bern, 30.11.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung mit einer Verordnung neue Liquiditätsvorschriften für Banken erlassen. Banken müssen danach jederzeit über genügend Liquidität verfügen, um ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Krisensituationen nachkommen zu können. Zusätzlich dienen die besonderen Anforderungen an die systemrelevanten Banken der Systemstabilität des Finanzplatzes.

Banken müssen künftig über eine ausreichende Liquiditätsreserve verfügen. Die neue Liquiditätsverordnung verlangt eine angemessene Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken. Banken müssen namentlich Stresstests durchführen und ein Notfallkonzept für Liquiditätsengpässe bereitstellen. Die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement gelten für alle Banken, sind jedoch nach Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit abgestuft.

Die Verordnung regelt zudem die quantitativen Anforderungen an die zu haltende Liquidität. Diese werden in einem ersten Schritt unverändert aus der Bankenverordnung übernommen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Übereinstimmung mit dem internationalen Fahrplan durch die quantitativen Standards zur Liquiditätsausstattung nach Basel III ergänzt werden.

Schliesslich enthält die Verordnung besondere Anforderungen für systemrelevante Banken. Sie beruhen inhaltlich auf den heute geltenden Vereinbarungen zur Liquiditätshaltung zwischen den beiden Grossbanken und der FINMA vom Juni 2010.

Die Verordnung wird schrittweise ab 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die besonderen Anforderungen für systemrelevante Banken sind als letzter Teil des «Too big to fail»-Pakets vorgängig durch die Bundesversammlung zu genehmigen.

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